Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma C-CONSULTING MEDIA GMBH
1. Vertragsschluss
1.1. Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie dienen allein der Aufforderung des Bestellers zur Abgabe eines Angebots, dessen Annahme wir uns vorbehalten. Die Berichtigung von Druckfehlern, soweit geringfügige Abweichungen von Qualität und Ausführung bestehen, bleiben vorbehalten.
1.3. Verträge mit staatlichen Einrichtungen schließen wir auf Anforderung nach BVB/VOL ab, ansonsten gelten unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen.
1.4. Entwicklungen von Online- oder Printmedien sowie deren Anpassungen werden ausschließlich nach Werkvertragsrecht durchgeführt.
1.5. Auftragsannullierungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
2. Preise
2.1. Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten.
2.2. Soweit ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung nach unserem am Versandtag allgemein gültigen Preis für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen.
2.3. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Bruttopreise in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und verstehen sich unfrei, zuzüglich Kosten für Verpackung und Versicherung. Bei Bestellung behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlages vor.
2.4. Alle in Print- und Onlinemedien enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, zwischenzeitliche Änderungen behalten wir uns vor.
2.5. An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeit. Kosten der An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.
2.6. Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Wir behalten uns vor, diese auch ohne Vorankündigung jederzeit zu ändern. Werden Kostensätze explizit vertraglich vereinbart, gelten diese.
3. Schulungen und Seminare
3.1. Die Teilnahme an Seminaren und anderweitigen Schulungen, kurz Maßnahme genannt, bedürfen der schriftlichen Anmeldung der Teilnehmer. Dies gilt auch für durch uns vermittelte Maßnahmen. Die Anmeldung gilt als verbindliche Erklärung, sämtliche mit der Teilnahme an der Maßnahme verbundenen Kosten zu übernehmen. Die Bestätigung und die Anmeldung gelten als Vertragsabschluß.
3.2. Das Honorar für die Maßnahme und evtl. entstehende Nebenkosten sind vor Beginn der Maßnahme zu entrichten. Tritt ein Teilnehmer nach Ablauf der Rücktrittsfrist, welche mit der einzelnen Maßnahme abgestimmt wird (im allgemeinen 10 Tage) zurück, sind anteilige Kosten, bzw., bei Nichtantritt alle Kosten fällig.
3.3. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Maßnahmen besteht nicht.
3.4. Inhalt und Qualität der Maßnahme orientieren sich am jeweils letzten Stand, der die Materie betreffenden Erkenntnisse. Eine Haftung für unvollständige oder unrichtige Inhalte von Maßnahmen, bzw. falsche Voraussetzungen der Teilnehmer übernehmen wir nicht.
4. Mängelrügen
4.1. Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Beanstandungen wegen verborgener Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Im Falle von Mängelrügen sind auf Wunsch die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und ggf. des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
4.2. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.
4.3. Dem Kunden steht aufgrund von Mängelrügen kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer Forderungen zu.
5. Lieferung
5.1. An von uns angegebene Lieferfristen sind wir nur dann gebunden, wenn ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Für ihre Einhaltung ist der Zeitpunkt maßgeblich in dem die Ware das Werk, Lager oder den Versandort verlassen hat.
5.3. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden.
5.4. Bei Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Arbeitskämpfen und Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Störung.
5.5. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann mit Verlassen des Werks bzw. Lagers auf den Besteller über, wenn wir eigene Transportmittel einsetzen. Wird der Versand oder die Zustellung auf Verlangen des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft über. Etwaige Lagerkosten trägt in diesem Fall der Besteller.
5.6. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.7. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
5.8. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
6. Zahlung und Verzug
6.1. Zahlungen werden - sofern nichts anderes vereinbart wurde - sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
6.2. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank ohne Nachweis zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
6.3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn keine Ablehnungsandrohung vorausgegangen ist.
6.4. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.5. Ist der Besteller Kaufmann, so kann er gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2. Erhalten wir nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung - bei Hergabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung - unser Eigentum.
8.2. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware wird zur Anwendbarkeit von 950 BGB vereinbart, dass wir Hersteller der neuen Ware sind. Diese dient zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im übrigen als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
8.3. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gelten mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
8.4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung gemäß vorstehendem Absatz auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ermächtigt, solange er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
8.5. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen.
8.6. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schaden trägt der Kunde.
8.7. Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch für “geistiges Eigentum” bei Entwicklungen von Online- und Printmedien und ähnlichen Leistungen im Werkvertragsrecht. Eine nicht genehmigte Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Schutzrechte, die wir bei der Entwicklung erwirken, bleiben unser Eigentum. Der Kunde erhält mit dem Entwicklungsergebnis nicht automatisch eine Lizenz für das entwickelte Produkt. Der Kunde verpflichtet sich die Entwicklungen nur für den eigenen Bedarf, bzw. entsprechend des geschlossenen Werkvertrages zu nutzen. Eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
9. Gewährleistung
9.1. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt hiervon unberührt.
9.2. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Entgelts verlangen.
9.3. Ist der Besteller Kaufmann, so ist die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche beschränkt, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich. Misslingt eine Befriedigung aufgrund der abgetretenen Gewährleistungsansprüche, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
9.4. Für gebrauchte Teile gilt eine Gewährleistungsfrist von längstens 12 Monaten. Umtausch oder Rückgabe aus nichtigem Grund sind ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1. Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Ersatz mittelbarer Schäden ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
10.2 Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist die Haftung für Mängelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, die Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung der Folgeschäden.
10.3. Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, sei es aus Gewährleistung, sonstiger vertraglicher oder deliktischer Haftung, die weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
10.4. Wir stehen unseren Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann, nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
10.5. Die Kosten für Serviceleistungen des Technischen Kundendienstes werden nach der in unseren Geschäftsräumen ausgehängten, jeweils gültigen Preisliste berechnet. Diese wird auf Wunsch ausgehändigt.
11. Datenspeicherung
11.1. Der Auftraggeber ermachtigt uns, die Firma des Auftraggebers in Referenz- und Besitzerlisten aufzunehmen und diese Kaufinteressenten zugänglich zu machen.
11.2. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, wird Aurich als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsland für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Entsprechendes gilt für Wechselverbindlichkeiten und -klagen.
13. Allgemeines
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt; beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet eine unwirksame Bedingung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am Nächsten kommt.
Aurich, Juni 2003